· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrecht
Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen während der Ferienzeit im Jahr 2017
| In den Schul- und Semesterferien bemühen sich viele Schüler und Studenten um einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen interessant. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Außerdem lernt das Unternehmen potenzielle Arbeitnehmer kennen. Zum erfolgreichen Einsatz gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2017. |
Schüler und Studenten im Arbeitsrecht
Aushilfsbeschäftigungen in den Schul- oder Semesterferien sind in der Regel Gegenstand eines abhängigen Dienstverhältnisses. Eine selbstständige Tätigkeit liegt nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Für eine Selbstständigkeit müssten folgende Hauptkriterien erfüllt sein:
- Die Ferienaushilfe müsste Zeit und Ort der Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen können,
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