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  • · Fachbeitrag · Lohnzahlungen Dritter

    Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen lohnsteuerlich richtig behandeln

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

    | Viele Unternehmen haben Programme eingeführt, um Kundenbeziehungen dauerhaft zu stärken und die Kunden an sich zu binden und so aus Kunden Stammkunden zu machen. Mittel hierzu können z. B. die Ausgabe von Bonuskarten, Prämien für Freundschaftswerbung („Kunden werben Kundeno“) oder Programme zum Sammeln von Bonuspunkten sein. Erfahren Sie nachfolgend, wann das Sammeln bzw. das Einlösen von Bonuspunkten aus Kundenbindungsprogrammen lohnsteuerliche Konsequenzen hat. |

    Sammeln im Privatbereich

    Im Privatbereich sind Bonuspunkte aus einem Kundenbindungsprogramm und Prämien aus (Neu-)Kundenwerbungsprogrammen und Vertragsneuabschlüssen zu unterscheiden.

     

    Bonuspunkte

    Nimmt ein Arbeitnehmer als Privatperson an einem Kundenbindungsprogramm teil, führt dies im Regelfall nicht zu steuerpflichtigen Einkünften. Privat erworbene Bonuspunkte gehören zur steuerlich nicht relevanten privaten Lebensführung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Bonuspunkte in Sachprämien getauscht werden.