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  • 30.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnzuschläge

    Höhere Zuschläge für Auslandsentsendung seit 1. Juli 2013

    | Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags erstatten. Die Werte einiger Länder haben sich zum 1. Juli 2013 erhöht. |