23.04.2018 · Nachricht · Mindestlohn
Logistikunternehmen ohne Sitz in BRD muss MiLoG beachten
| Die Zollbehörde darf prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland das Mindestlohngesetz beachten. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |
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