· Fachbeitrag · Mitarbeitermobilität/Lohnabrechnung
Ausländische Grenzgänger: Das sind die Regelungen zur Grenzgängerregelung mit Österreich
von Martina Kaul, Director, Steuerberaterin, WTS GmbH, Frankfurt am Main
| Gerade Arbeitnehmer, die im Ausland grenznah zu Deutschland wohnen, pendeln oft zur Arbeit nach Deutschland, ggf. mit einer zusätzlichen Vereinbarung über tageweise Home-Office-Tätigkeit im Ausland. Dadurch nimmt die Anzahl der ausländischen Grenzpendler bzw. -gänger tendenziell zu. LGP nimmt das zum Anlass, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in einer Beitragsserie unter die Lupe zu nehmen. In diesem Beitrag geht es um die steuerlichen Besonderheiten eines Grenzgängers aus Österreich, der für einen Arbeitgeber in Deutschland tätig wird. |
Regelungen zur Grenzgängerregelung mit Österreich
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland sieht grundsätzlich die Besteuerung im Tätigkeitsstaat vor. Ein Arbeitnehmer, der also in Österreich wohnt und in Deutschland für seinen inländischen Arbeitgeber tätig wird, wird also grundsätzlich steuerpflichtig in Deutschland.
Eine Abweichung von diesem Tätigkeitsstaatsprinzip stellt die Grenzgängerregelung mit Österreich in Art 15. Abs. 6 DBA D/AT dar. Ende 2023 wurde ergänzend ein Änderungsprotokoll zum DBA mit Österreich unterzeichnet, das einige Erleichterungen für Grenzgänger ab 01.01.2024 enthält. In einer neuen Konsultationsvereinbarung nimmt die Finanzverwaltung zusätzlich Stellung zu Zweifelsfragen. Sind die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung erfüllt, erfolgt die Besteuerung eines österreichischen Grenzgängers nicht im Tätigkeitsstaat Deutschland, sondern im Ansässigkeitsstaat Österreich.
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