· Fachbeitrag · Mutterschaftsgeld
Das wichtigste Know-How für Arbeitgeber in Sachen Mutterschaftsgeldzuschuss
von RA Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt/M
| Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von werdenden Müttern zahlreiche Besonderheiten beachten. In finanzieller Hinsicht betrifft dies vor allem den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den Arbeitgeber an die Mütter zum Ausgleich des Verdienstausfalls innerhalb der Mutterschutzfristen leisten müssen. Der Arbeitgeber erhält diese Belastung über das Ausgleichsverfahren U2 zwar erstattet, allerdings treffen ihn die Berechnungs- und Meldepflichten. Der Beitrag fasst alles Wesentliche zusammen. |
Anspruchsberechtigte für den Mutterschaftsgeldzuschuss
Arbeitgeber müssen den Zuschuss unter folgenden Voraussetzungen zahlen:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalten Arbeitnehmerinnen, die einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der generellen Beschäftigungsverbote haben (§ 14 Abs. 1 MuschG). Das sind die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuschG). Das Mutterschaftsgeld selbst
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