· Nachricht · Mutterschaftsgeld
Mutterschaftszuschuss aufgrund Tarifvertrag nicht steuerfrei
| Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, sind diese Zahlungen bei den Empfängerinnen lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG). In der Praxis arbeiten viele Unternehmen aber auch mit freien Mitarbeitern, die in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Zahlt das Unternehmen diesen freien Mitarbeitern in der „Mutterschutzzeit“ einen Betrag, der an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angelehnt ist, fällt das nicht unter die Befreiung nach § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG. Das hat der BFH klargestellt. |
Hintergrund | Nach § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG sind steuerfrei
- das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, der Reichsversicherungsordnung und dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,
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