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  • 10.07.2024 · Fachbeitrag · Pensionsfonds

    FG Hamburg: Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds

    | Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 und 2 EStG dar, sondern Barlohn. So sieht es jedenfalls das FG Hamburg im Streit darüber, ob für ausländische Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an ausländische Pensionsfonds einen Arbeitslohn darstellen, der nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. |

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