17.04.2015 · Fachbeitrag · Pensionszusage
Pensionszusagen beherrschender GGf – kein Mindestpensionsalter
| Bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen ist das vertraglich vereinbarte Pensionsalter zugrunde zu legen. Ein Mindestpensionsalter wird auch für die Zusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nicht vorausgesetzt. Das hat der BFH erneut klargestellt. |
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