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  • 17.04.2015 · Fachbeitrag · Pensionszusage

    Pensionszusagen beherrschender GGf – kein Mindestpensionsalter

    | Bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen ist das vertraglich vereinbarte Pensionsalter zugrunde zu legen. Ein Mindestpensionsalter wird auch für die Zusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nicht vorausgesetzt. Das hat der BFH erneut klargestellt. |