27.05.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten
Antwortschreiben des BMF zum steuerlichen Reisekostenrecht
| Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien einer Mahlzeit und führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale. Und: Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten bleibt steuerfrei. Das BMF hat mit Schreiben vom 19. Mai 2015 diese beiden (klarstellenden) Aussagen der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft bestätigt. |
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