Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.05.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Antwortschreiben des BMF zum steuerlichen Reisekostenrecht

    | Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien einer Mahlzeit und führen nicht zur Kürzung der Verpflegungspauschale. Und: Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten bleibt steuerfrei. Das BMF hat mit Schreiben vom 19. Mai 2015 diese beiden (klarstellenden) Aussagen der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft bestätigt. |