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  • 02.04.2025 · Nachricht · Reisekosten

    Fahrten von Leiharbeitern zum Tätigkeitsort und erste Tätigkeitsstätte: Finanzamt hat Revision beim BFH zurückgenommen

    | Für Leiharbeitnehmer, die seit dem 01.04.2017 eingestellt werden, ist (bei einem unbefristeten Dienstverhältnis) eine dauerhafte Zuordnung wegen § 1 Abs. 1b AÜG nicht möglich. Der Grund: Die Überlassung an den Entleiher wird auf 18 Monate begrenzt. So hat es das FG Düsseldorf entschieden. Das Finanzamt hatte gegen das Urteil ursprünglich Revision beim BFH eingelegt (Az. VI R 32/24), jetzt hat sie diese zurückgenommen. |

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