· Fachbeitrag · Reisekosten
Führt das Arbeiten in einem Co-Working-Space zu Reisekosten?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Neben dem klassischen Arbeitsplatz im Unternehmen oder den eigenen vier Wänden bieten Co-Working Spaces (auch Coworking Spaces) als „dritte Orte“ eine alternative Möglichkeit des Arbeitens. Nutzen Arbeitnehmer Co-Working-Spaces, stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber hier Reisekosten erstatten können. LGP geht in diesem Beitrag der Frage nach. |
Co-Working-Spaces ‒ alternative Möglichkeit des Arbeitens
Da es Unternehmen ihren Arbeitnehmern inzwischen oft ermöglichen, von einem beliebigen Ort zu arbeiten und tägliche Büropräsenz nicht mehr als erforderlich angesehen wird, wohnen Arbeitnehmer inzwischen oft sehr weit weg vom Betrieb des Arbeitgebers und arbeiten von zuhause. Nicht immer ist die Wohnung des Arbeitnehmers aber geeignet, die gesamte Arbeitsleistung zu erbringen.
Eine Alternative zum Arbeiten von zuhause könnte in solchen Fällen ein Arbeitsplatz in einem Co-Working-Space sein, in dem der Arbeitnehmer an einem voll ausgestatteten Arbeitsplatz seine Büroarbeiten verrichten kann. Die Angebote hierfür sind inzwischen vielfältig. Arbeitsplätze können stundenweise, tageweise oder auch längere Zeit angemietet werden. Es gibt feste und flexible Arbeitsplätze inkl. Infrastruktur (z. B. Internet, Küche) und manchmal auch Besprechungsräume, um sich mit Kunden und Kollegen auszutauschen.
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