15.03.2022 · Nachricht · Reisekosten
Keine erste Tätigkeitsstätte trotz 0,03-Prozent-Regelung?
| Die Anwendung der 0,03-Prozent-Regelung durch den Arbeitgeber allein stellt keine Zuordnungsentscheidung dar. Sie führt daher nicht automatisch zu der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte. Dies hat das FG Mecklenburg-Vorpommern entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt. Das letzte Wort hat der BFH. |
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