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  • · Nachricht · Reisekosten

    Knabbereien im Flugzeug sind keine Mahlzeit und Sammelbeförderung von Arbeitnehmern ist weiterhin steuerfrei

    | Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare andere Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale. Und: Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist weiterhin steuerfrei möglich. Das BMF hat jetzt mit Schreiben vom 19. Mai 2015 bestätigt, dass diese beiden (klarstellenden) Aussagen der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft zutreffend sind. |

     

    Beachten Sie | Noch keine Antwort gegegeben hat das BMF auf die Frage der steuerlichen Erfassung angebotener, aber tatsächlich nicht in Anspruch genommener Mahlzeiten durch Arbeitnehmer (Kürzung der Kürzung, Punkt 3 der Anfrage, siehe unter „Weiterführende Hinweise“). Das müssen die Referatsleiter noch mit den Ländern erörtern. Damit ist frühestens im Sommer mit einer Antwort zu rechnen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Nachricht „Spitzenorganisationen fordern Zustimmung des BMF zu drei strittigen Fragen des neuen Reisekostenrechts“, http://tinyurl.com/q5lol94.
    Quelle: ID 43394687