· Nachricht · Reisekosten
Neue Auslandsreisepauschalen gelten seit 01.01.2019
| Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer seit 01.01.2019 steuerfrei auszahlen kann. |
Weiterführende Hinweise
- Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2019“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45636252
- BMF, Schreiben vom 28.11.2018, Az. IV C 5 ‒ S 2353/08/10006 :009 → Abruf-Nr. 205950
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45636213