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  • · Nachricht · Reisekosten

    Neue Auslandsreisepauschalen gelten seit 01.01.2019

    | Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer seit 01.01.2019 steuerfrei auszahlen kann. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2019“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45636252
    • BMF, Schreiben vom 28.11.2018, Az. IV C 5 ‒ S 2353/08/10006 :009 → Abruf-Nr. 205950
    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45636213