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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Neue Auslandsreisepauschalen seit 1. Januar 2016

    | Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. |

     

    • Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde.
    • Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.