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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    „Sammelpunktregelung“ vermeiden und Reisekostenerstattung bei Arbeitnehmern optimieren

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Arbeitgeber, die Arbeitnehmer durch hohe Reisekostenerstattungen motivieren wollen, sollten die Sammelpunktregelung des Reisekostenrechts kennen. Liegt nämlich ein Sammelpunkt vor, kann der Arbeitgeber nur die Hälfte der Fahrtkosten erstatten, und muss 15 Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen. Es gilt also, Sammelpunkte zu vermeiden. LGP erläutert fünf bewährte Strategien, wie dies einfach geht. |

    Die Vorteile von Reisekostenerstattungen

    Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte i. S. v. § 9 Abs. 4 EStG haben, können alle beruflich veranlassten Fahrten in ihrer eigenen Steuererklärung nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen. Dazu korrespondierend hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte die Fahrtkosten nach § 3 Nr. 16 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungfrei zu erstatten; und zwar

    • 1. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. Kosten öffentlicher Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten je gefahrenen Kilometer entsprechend einer Gesamtkostenermittlung) oder