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  • 16.09.2021 · Nachricht · Reisekosten

    Unentgeltliche Mahlzeiten an Bord – kein Verpflegungsmehraufwand

    | Seit 2015 ist die Verpflegungspauschale zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während seiner Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird (z. B. Hotelfrühstück). Die Kürzung gilt auch, wenn der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat. Dies hat der BFH im Fall eines nautischen Offiziers klargestellt, der auf See an Bord von Schiffen unentgeltlich Mahlzeiten erhielt und keine erste Tätigkeitsstätte hatte. |