Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.01.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Verpflegungsmehraufwand bei wechselnden Tätigkeitsstätten

    | An Arbeitnehmer, die an ständig wechselnden Einsatzorten tätig werden, kann der Arbeitgeber länger als drei Monate steuerfreie Verpflegungsgelder zahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig in derselben auswärtigen Unterkunft (im Urteilsfall eine Pension) übernachtet. Das hat der BFH im Fall eines Außendienstmitarbeiters entschieden. |