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  • 02.07.2013 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Wann Reisekosten vierteljährlich versteuert werden können

    | Grundsätzlich sind die Teile von Reisekostenvergütungen, die den nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstattbaren Betrag übersteigen, in der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Betragen die steuerpflichtigen Reisekostenerstattungen bei einem Arbeitnehmer jedoch maximal 153 Euro im Monat, reicht eine vierteljährliche Abrechnung. Nicht ausreichend ist eine jährliche Erfassung mit der letzten Lohnabrechnung (OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.5.2013, Az. S 2338 A – 43 – St 211; Abruf-Nr. 131999 ). |