· Fachbeitrag · Sachbezüge
Die neuen Spielregeln für die Nutzung von papiermäßigen und digitalen Essensgutscheinen
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Arbeitgeber können die arbeitstägliche Verpflegung ihrer Arbeitnehmer abgabenbegünstigt bezuschussen: entweder in der eigenen Kantine oder mit Essensgutscheinen, die in Lokalen, Gaststätten und Geschäften eingelöst werden können. LGP erläutert die rechtssichere Abwicklung von Essensgutscheinen, die die Finanzverwaltung außer in der herkömmlichen Papierform auch in digitaler Form akzeptiert. |
Steuerliche Grundsätze für Essensgutscheine/Zuschüsse
Bezuschusste Mahlzeiten sind steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Der lohnsteuerliche Vorteil besteht hauptsächlich darin, dass die arbeitstäglichen Mahlzeiten unter bestimmten Voraussetzungen weder mit dem tatsächlichen Preis noch mit dem Zuschuss, sondern nur mit dem amtlichen Sachbezugswert (SBW) anzusetzen sind. Der SBW für ein Mittag- bzw. Abendessen beträgt 3,30 Euro (für 2019). Der Ansatz des SBW wird umso vorteilhafter, je höher der tatsächliche Preis der Mahlzeit ist.
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von papiermäßigen und digitalen Essensgutscheinen (hier als Zuschüsse bezeichnet) hat das BMF mit Schreiben vom 18.01.2019 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/08/10006-01, Abruf-Nr. 206696) aktuell nochmals zusammengefasst. Es ersetzt das Schreiben vom 24.02.2016. Für den Ansatz einer Mahlzeit mit dem SBW müssen die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:
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