· Nachricht · Sachbezüge
Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2019
| Am 01.01.2019 steigen sowohl die Sachbezugswerte für Verpflegung und als auch für Unterkunft. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2019 auf 231 Euro (2018: 226 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2019
- der monatliche Gesamtwert von 251 Euro (2018: 246 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,77 Euro (2018: 1,73 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,30 Euro (bisher: 3,23 Euro).
PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält. |
Weiterführende Hinweise
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2019“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45474619
- Die Änderung der Werte ergibt sich aus der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Stand: 06.09.2018), der der Bundesrat am 19.10.2018 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 205051
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 182 | ID 45474617