· Nachricht · Sachbezüge
Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2022
| Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft steigt 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2022
- der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).
PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält. |
Weiterführende Hinweise
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2022“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 47684314
- Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421
Quelle: ID 47684312