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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Keine Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Ausländer

    | Wer ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland nicht der Besteuerung unterliegen, mit Sachzuwendungen bedenkt, muss die 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht abführen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |

     

    Eine Holdinggesellschaft führte ein Management-Meeting durch, bei dem 65 Prozent der Arbeitnehmer aus Deutschland kamen und 35 Prozent Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften waren. Den Arbeitnehmern wurden Sachzuwendungen in Höhe von 124.000 Euro gewährt. Die Holdinggesellschaft beantragte die Pauschalierung der hierauf zu zahlenden Lohnsteuer gemäß § 37b EStG. Das Finanzamt berechnete die Lohnsteuer unter Einbeziehung der Zuwendungen an die ausländischen Arbeitnehmer. Das FG sieht dies als rechtswidrig an. § 37b EStG sei so zu verstehen, dass Zuwendungen an Empfänger, die nicht der Besteuerung im Inland unterliegen, nicht von § 37b EStG erfasst werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2011, Az. 8 K 4098/10 L; Abruf-Nr. 114081).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der BFH muss darüber entscheiden (Az. VI R 57/11).

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 73 | ID 30877870