· Fachbeitrag · Sachbezüge
Sachbezugswerte steigen ab 01.01.2017 nur für Verpflegung
| Die unentgeltliche Gewährung von Mahlzeiten oder einer Unterkunft müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden, sofern der Arbeitnehmer die Beträge nicht zuzahlt oder der Arbeitgeber sie vom Lohn einbehält. lm Jahr 2017 steigen nur die Werte für Verpflegung. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert. |
Für kostenlose Mahlzeiten gelten ab 2017 folgende Sachbezugswerte:
- Der monatliche Gesamtwert beträgt 241 Euro (bisher: 236 Euro).
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