· Fachbeitrag · Sachbezüge
Warengutscheine: OFD erweitert Sparmodell
| Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben das Incentive-Modell „Überlassung von Warengutscheinen an Mitarbeiter oder Kunden“ noch attraktiver gemacht. Denn neben der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze darf auch noch die Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EtG angewendet werden. |
Gutschein wird auch nach § 37b EStG als Sachbezug eingestuft
So haben die beiden Oberfinanzdirektionen in einer gemeinsamen Kurzinformation klargestellt, dass die positiven Urteile des BFH (unter anderem Urteil vom 11.11.2010, Az: VI R 21/09; Abruf-Nr. 110547 - LGP Ausgabe 3/2011, Seite 41) zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug auch bei Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte im Zusammenhang mit der Pauschalierung nach § 37b EStG anzuwenden sind (Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst Nr. 02/2011 vom 6.7.2011). Das bedeutet im Klartext:
- Das Unternehmen kann auch Gutscheine, die es Kunden aushändigt, als Sachzuwendungen nach § 37b EStG versteuern. Das war bisher nicht möglich.
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