· Nachricht · Sachbezug
Jährliche Vorauszahlung bei Gruppenkrankenversicherung
| Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung, handelt es sich um Sachlohn. Mit der jährlichen Vorauszahlung der Beiträge ist den Arbeitnehmern aber der Sachbezug „Versicherungsschutz“ bei wirtschaftlicher Betrachtung noch nicht zugeflossen. Hinzu kommen muss das Fortbestehen des Dienstverhältnisses. Daher ist für die Bewertung der Sachbezüge der monatlich zugeflossene geldwerte Vorteil maßgeblich ( FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.10.2022, Az. 10 K 262/22, Abruf-Nr. 233481 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 57 | ID 49043000