31.01.2013 · Fachbeitrag · Sachzuwendungen
Aufmerksamkeiten bis 40 Euro an Kunden ab sofort steuerfrei
| Geschenke an Kunden und Geschäftspartner können nach § 37b EStG mit der 30-prozentigen Pauschalsteuer versteuert werden, damit der bedachte Geschäftspartner den Wert der erhaltenen Zuwendung nicht als Einnahme versteuern muss. Eine Verfügung der OFD Frankfurt sorgt hier nun für eine Erleichterung: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer bleiben ab sofort steuerfrei. |
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