12.09.2017 · Fachbeitrag · Sachzuwendungen / Betriebsveranstaltung
Pauschalsteuer nach § 37b EStG: FG Sachsen setzt der Finanzverwaltung eine Grenze
| Nur Sachzuwendungen, die an Dritte zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht wurden, fallen unter § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Das macht das FG Sachsen nochmals klar und nimmt Zuwendungen, die z. B. zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erbracht werden, aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung heraus. An das FG-Urteil sind die Finanzämter zwar nicht gebunden. Aber Unternehmen bietet es eine Chance, die Pauschalsteuer auf ein Firmenjubiläum zu reduzieren. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig