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  • · Nachricht · Sonderleistungen

    BFH-Musterprozess zu steuerfreier Corona-Sonderzahlung

    | Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie z. B. Urlaubsgeld ‒ worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand ‒ teilweise als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG auszahlen? Damit muss sich der BFH in einem Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 25/24 befassen. Vorgelegt hat das FG Niedersachsen. Es hat auf sein steuerzahlernachteiliges Urteil (vom 24.07.2024, Az. 9 K 196/22, Abruf-Nr. 244177 ) die Revision zugelassen. |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2024 | Seite 211 | ID 50200544