17.11.2020 · Nachricht · Sonderzahlungen
1.500-Corona-Prämie – Bezugnahme auf welche Norm?
| Ein Leser fragt: In der Musterformulierung zur Corona-bedingten Einmalzahlung in LGP 9/2020, Seite 155 wird bzgl. der Steuerbefreiung auf R 3.11 Abs. 2 LStR in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 5 – S 2342/20/10009 :001) Bezug genommen. Ist das noch empfehlenswert, nachdem die Steuerfreiheit zwischenzeitlich in § 3 Nr. 11a EStG geregelt ist und es ein BMF-Schreiben vom 26.10.2020 gibt? Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels antworten. |
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