· Fachbeitrag · Sonderzahlungen
BFH zum Zuflusszeitpunkt von Tantiemen bei GGf
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Erhalten (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) von ihrer GmbH zusätzlich zum laufenden Gehalt eine (erfolgsorientierte) Tantieme, stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BFH nun mit der Frage befasst, ob der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses für den Zufluss der Tantieme relevant ist. LGP erläutert das Urteil für die Praxis. |
Zufluss von Tantieme-Zahlungen entscheidend
Beim GGf zählt die Tantieme zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Er muss sie in dem Veranlagungszeitraum versteuern, in dem sie ihm zugeflossen ist (§§ 11 Abs. 1 S. 4 EStG, 38a Abs. 1 S. 3 EStG).
Zuflussfiktion bei Tantiemen an beherrschenden GGf
Eine Ausnahme besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung für beherrschende GGf. Ein Zufluss wird fingiert, sobald
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