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Bundestag: Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis zum 31.03.2022
| Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. |
Der Steuerfreibetrag von bis zu 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nr. 11a EStG führt nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ‒ womöglich zusätzlich zu einem nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gewährten Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 ‒ ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeit-raum für die Gewährung des Betrags wird gestreckt (ggf. auch in mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro).
Weiterführender Hinweis
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertrag-steuer Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz ‒ AbzStEntModG; Abruf-Nr. 222180
Quelle: ID 47389961