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  • · Fachbeitrag · Sonderzahlungen

    Überstunden per Inflationsausgleichsprämie abgelten: Das müssen Arbeitgeber wissen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Dürfen Überstunden durch die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie abgegolten werden? LGP erläutert die Spielregeln. |

     

    Inflationsausgleichsprämie setzt Zusätzlichkeit voraus

    Die in § 3 Nr. 11c EStG verankerte Inflationsausgleichsprämie ist nur dann bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Dieses Zusätzlichkeitskriterium ist je nach Form der Überstundenegelung in der Praxis erfüllt oder nicht erfüllt.

     

    Kein Vergütungsanspruch ‒ Abgeltung durch Prämie möglich

    Erhält der Arbeitnehmer einen Freizeitausgleich oder sind die Überstunden mit dem Gehalt des Arbeitnehmers abgegolten, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütung seiner geleisteten Überstunden.