13.08.2019 · Nachricht · Sonderzuwendungen/Arbeitslohn
Auszahlung von jährlich erdienten Boni in einer Summe
| Jährlich erdiente Boni sind nicht ermäßigt nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG zu besteuern, auch wenn die Boni auf einem Bonuskonto über einen mehrjährigen Zeitraum angesammelt und dann anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Summe ausgezahlt werden. Zu diesem Schluss ist das FG Nürnberg gelangt. |
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