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  • 06.07.2022 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Kurierfahrer mit eigenem Pkw und Gewerbe abhängig beschäftigt

    | Ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer ist sozialversicherungsrechtlich nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt, wenn sich weder aus dem Rahmenvertrag noch aus der Art und Weise, wie der Vertrag gelebt wurde, wesentliche Freiräume des Kurierfahrers ergeben. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden und das Transportunternehmen verurteilt, Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzuzahlen. |

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