06.07.2022 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Kurierfahrer mit eigenem Pkw und Gewerbe abhängig beschäftigt
| Ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer ist sozialversicherungsrechtlich nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt, wenn sich weder aus dem Rahmenvertrag noch aus der Art und Weise, wie der Vertrag gelebt wurde, wesentliche Freiräume des Kurierfahrers ergeben. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden und das Transportunternehmen verurteilt, Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzuzahlen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig