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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Operettensänger bei Gastspiel versicherungspflichtig beschäftigt

    | Ein Operettensänger steht auch im Rahmen eines Gastspielvertrags in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, wenn er „funktionsgerecht dienend“ am künstlerischen Entstehungsprozess teilnimmt und in eine vom Träger des Theaters vorgegebene Organisation eingegliedert ist. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden. |

     

    Für das LSG waren folgende Gründe ausschlaggebend:

    • Die Vereinbarung zwischen Sänger und Träger des Theaters entsprach in wesentlichen Grundzügen einem Arbeitsvertrag.