· Nachricht · Steueränderung
Zahlungsfrist für Corona-Prämie bis 30.06.2021 verlängert
| Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung der Corona-Sonderprämie wurde nach § 3 Nr. 11a EStG bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verlängerung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt. |
Wichtig | Der Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Das bedeutet: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals ein Betrag von 1.500 Euro steuerfrei ‒ zusätzlich zu einem bereits nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gewährten Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 ‒ ausgezahlt werden kann. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wurde gestreckt.
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47030144