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  • 07.01.2020 · Nachricht · Steuerklasse

    Mehrmaliger Steuerklassenwechsel möglich – Neues Merkblatt

    | Seit 01.01.2020 können Ehegatten und Lebenspartner mehrmals im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen wechseln. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 212751) wurde in § 39 Abs. 6 S. 3 EStG das Wort „einmalig“ gestrichen. Die Änderung der Steuerklassen lässt sich somit mehrmals im Jahr beim Finanzamt beantragen. |