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  • · Nachricht · Steuerrecht

    Modernisiertes Steuersystem: Zwei Expertenkommissionen machen konkrete Vorschläge

    | Zwei unabhängige Expertenkommissionen haben im Auftrag des BMF konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeitet. Die Berichte tragen die Titel „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“. |

     

    Im Bericht „Vereinfachte Unternehmensteuer“ widmet sich die Kommission u. a. den diversen Arten von Sachzuwendungen von Unternehmen an Arbeitnehmer und andere Empfänger ‒ insbesondere Bewirtungen, Veranstaltungen und sonstige Sachzuwendungen, insbesondere Geschenke, ‒ „die bei der Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung je Sachzuwendungsart völlig unterschiedlich und teilweise unsystematisch behandelt werden“. Die Kommission schlägt hier vor, für diese Sachbezüge einheitlich eine durchgängige Teilabzugsfähigkeit sowohl für die Ertragsteuern als auch die Umsatzsteuer mit einem identischen Prozentsatz einzuführen, bspw. eine 50-prozentige Nichtabzugsfähigkeit (Gutachten Seite 192). Bei Arbeitnehmern empfiehlt die Kommission im Bericht „Bürgernahe Einkommensteuer“ z. B. u. a. Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Home-Office und das häusliche Arbeitszimmer zu einer Arbeitstagepauschale in Höhe eines fixen Euro-Betrags pro Arbeitstag zusammenzufassen (Gutachten Seite 187).

     

    Weiterführende Hinweise

    • BMF: Berichte der Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 242700
    • BMF: Berichte der Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 242699
    Quelle: ID 50100905