· Fachbeitrag · Steuerticker
Wichtiges auf den Punkt gebracht
| Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |
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Übernahme von Studiengebühren steuerfrei Studiert ein Mitarbeiter nach Feierabend, um die Einsatzfähigkeit im Betrieb zu erhöhen, können Arbeitgeber die Studienkosten übernehmen, ohne dass dafür Steuern und Abgaben fällig werden (BMF, Schreiben vom 13.4.2012, Az. IV C 2332/07/0001; Abruf-Nr. 121226). Die Einzelheiten dazu werden wir in LGP 6/2012 vorstellen. Neue Kaufkraftzuschläge zum 1. April 2012 Entsenden Arbeitgeber einen ihrer Arbeitnehmer ins Ausland, dürfen sie nach § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG steuerfreie Kaufkraftzuschläge auszahlen. Das BMF hat nun eine Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. April 2012 veröffentlich (BMF, Schreiben vom 12.4.2012, Az. IV C 5 - S 2341/12/10001; Abruf-Nr. 121235). Regelmäßige Arbeitsstätte: Argumentationshilfe zur qualitativ bedeutenderen Tätigkeikt Ist ein Arbeitnehmer an mehreren Einrichtungen seines Arbeitgebers tätig oder sowohl in Einrichtungen des Arbeitgebers und im Außendienst, gilt Folgendes: Werden die qualitativ bedeutenden Teile der beruflichen Tätigkeit an allen Einsatzorten im gleichen Umfang ausgeübt, hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte (OFD Rheinland und Münster, Verfügungen vom 29.3.2012, Az. S 2338 - St 215 und S 2353 - 20 - St 22; Abruf-Nr. 121236). Fahrtkostenzuschuss auch für Minijobber Gewähren Arbeitgeber einem Minijobber auf 400-Euro-Basis einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und übernehmen die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent, erhöht dieser Zuschuss nicht dessen Arbeitslohn (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Zuflusszeitpunkt eines Zeitwertguthabens Die bloße Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines Geschäftsführers stellt noch keinen Zufluss von Arbeitslohn dar (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.2012, Az. 4 K 2834/11 AO; Abruf-Nr. 121237; Revision beim BFH zugelassen). Prämien aus Kundenprogrammen im Visier der Prüfer Bei Lohnsteuerprüfungen sollen künftig wieder Kundenprogramme ins Visier der Prüfungen genommen werden. Hintergrund: Ein Arbeitnehmer bezahlt betriebliche Kosten (zum Beispiel Flüge) zunächst privat und erhält sie später vom Arbeitgeber erstattet. Aufgrund seiner Zahlung erhält der Arbeitnehmer aus Kundenbindungsprogrammen Prämien. Diese stellen Arbeitslohn dar. Keine vGA bei Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung Stellt sich bei einer Prüfung der Rentenversicherung heraus, dass die in einer GmbH angestellte Ehefrau des Gesellschafters nicht rentenversicherungspflichtig ist, darf die GmbH auch die erstatteten Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an die Ehefrau als Arbeitslohn überweisen. Es liegt keine vGA vor (FG Münster, Urteil vom 21.3.2012, Az. 7 K 4640/09; Abruf-Nr. 121203). GmbH: Pkw-Nutzung Arbeitslohn oder vGA? Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen betrieblichen Pkw ohne arbeitsrechtliche Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen (BMF, Schreiben vom 3.4.2012, Az. IV C 2 - S 2742/08/10001; Abruf-Nr. 121207). Ausnahme: Auch ohne Vereinbarung kann die vGA vermieden werden, indem die GmbH zeitnah Lohnsteuer für die Privatnutzung abführt. |