Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

    | Der „Steuerticker“ bietet Ihnen die wichtigsten Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zur Lohnsteuer im Überblick. |

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    Dienstwagen: FG darf über private Nutzung nach Gesamtumständen entscheiden

    Über die Frage, ob betriebliche Fahrzeuge dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen sind, darf ein FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls entscheiden. Kommt es nach seiner Würdigung zur Überzeugung, dass die Privatnutzung erlaubt sei, können die verständlich dargelegten Schlussfolgerungen des FG in einem anschließenden Revisionsverfahren nicht mehr bestritten werden. Die Versteuerung der Privatnutzung kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden (BFH, Urteil vom 6.2.2014, Az. VI R 39/13; Abruf-Nr. 141111).

     

    Dienstwagen: Den geldwerten Vorteil übersteigende Nutzungsgebühr doch als Werbungskosten abziehbar?

    Es gibt ein neues Verfahren in der Streitfrage, wie sich eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Dienstwagen steuerlich auswirkt, wenn sie höher ist als der versteuerte geldwerte Vorteil. Während das FG Sachsen einen Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer rechtskräftig abgelehnt hat (FG Sachsen, Urteil vom 5.2.2014, Az. 4 K 2256/09; Abruf-Nr. 140990; siehe LGP 4/2014, Seite 55), ließ das FG Baden-Württemberg ein paar Tage später den Abzug des Differenzbetrags zu (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2014, Az. 5 K 284/13; Abruf-Nr. 141319). Arbeitnehmer können sich auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren berufen (Az. VI R 24/14).

     

    Bayern: Höherer Nettoverdienst für Wiesn- und Volksfest-Bedienungen

    Für kurzfristig beschäftigte Bedienungen mit Lohnsteuerklasse VI auf Volksfesten in Bayern darf der Arbeitgeber neuerdings den permanenten Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Durch die dabei mögliche Ermittlung der - nur während der Festzeit entstehenden - Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ergeben sich wesentlich geringere Lohnsteuerabzüge als nach der Bundesregelung. Nach dieser muss der Tageslohn auf das Kalenderjahr hochgerechnet werden (BayLfSt, Pressemitteilung Nr. 091 vom 14.3.2014; Abruf-Nr. 141318).

     

    Fortbildungskosten: Stundenentnahme aus dem Zeitkonto führt nicht zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer

    Ein Arbeitnehmer kann Fortbildungskosten nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn ihm echte Aufwendungen entstanden sind. Unentgeltliche Mehrarbeit führt nicht zu Ausgaben in Geld oder Geldeswert. Finanzämter haben die Anweisung bekommen, beantragte Werbungskosten in Form eines entgangenen oder aus dem Zeitsaldo entnommenen Lohns abzulehnen (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt Nr. 11/2014 vom 20.3.2014; Abruf-Nr. 141320).

     

    Reisekostenreform: BMF bereitet ergänzendes Schreiben vor

    Nach Auskunft des Bayerischen Arbeitskreises Lohnsteuer der IHK München will die Verwaltung auf die ständig neuen Fragen aus der Praxis zum Reisekostenrecht 2014 reagieren und im Spätsommer bzw. Herbst 2014 ein weiteres BMF-Schreiben erlassen, das das Anwendungsschreiben vom 30. September 2013 ergänzt. Von Mitte April bis Mai 2014 haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.

     

    DBA Schweiz: Für „Grenzgängerregelung“ kommt es auf beruflich veranlasste Nichtrückkehr an

    Nach dem DBA Schweiz können nichtselbstständige Einkünfte eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat Deutschland besteuert werden. Der BFH entschied, dass die Annahme eines „Nichtrückkehrtags“ im Sinne der Grenzgängerregelung eine Nichtrückkehr aus beruflichen Gründen voraussetzt. Besonderheiten ergeben sich bei mehrtägigen Rufbereitschaften von Krankenhauspersonal (BFH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I R 23/12; Abruf-Nr. 141255).

     

    Auslandstätigkeit: Anpassung der steuerfreien Kaufkraftzuschläge

    Turnusmäßig hat das BMF zum 1. April 2014 die Kaufkraftzuschläge, mit denen Arbeitgeber die höheren Lebenshaltungskosten von im Ausland tätigen Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei abgelten können (§ 3 Nr. 64 Satz 3 EStG), an die neuen Werte des Auswärtigen Amts angepasst (BMF, Schreiben vom 10.4.2014, Az. IV C 5 - S 2341/14/10001; Gesamtübersicht auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 85 | ID 42661699