· Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale
Arzthelferin unterstützt Arbeitgeber im Impfzentrum: Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG nutzbar?
von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln
| In der Praxis stellt sich folgende Frage: Kann eine angestellte Arzthelferin, die ihren Arbeitgeber (Arzt) in einem Impfzentrum unterstützt, den steuerfreien Übungsleiterfreibetrag bzw. die Ehrenamtspauschale ausgezahlt erhalten? LGP nennt die Voraussetzungen und Details für die Abrechnung. |
Nebenberufliche Tätigkeit ‒ kein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis
Der Übungsleiterfreibetrag bzw. die Ehrenamtspauschale lässt sich je nach Tätigkeit für eine nebenberufliche Tätigkeit in einem Corona-Impfzentrum in Anspruch nehmen. Nebenberuflich ist die Tätigkeit dann, wenn
- diese bezogen auf das Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs beträgt (vgl. R 3.26 (2) LStR) oder
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