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  • 20.12.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Neue Lohnsteuernachschau: Ist eine Selbstanzeige möglich?

    | Seit 30. Juni 2013 darf ein Lohnsteuerprüfer unangekündigt vor der Firmentür stehen und Lohnunterlagen einsehen. In diesem Moment ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung auf Nachfrage des Abgeordneten Richard Pitterle von der Partei Die Linke. Sie stützt sich dabei auf § 371 Abs. 2 Nr. 1c AO. Diese Vorschrift schließt die strafbefreiende Anzeige aus, wenn ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist (BT-Drucks. 17/14821, Seite 19). |