02.04.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Widerruf einer Lohnsteuerauskunft ist nicht aussetzbar
| Widerruft das Finanzamt eine dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft, kann er zwar dagegen Einspruch einlegen. Die Aussetzung der Vollziehung kann er allerdings nicht beantragen, so der BFH. |
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