· Fachbeitrag · Umzugskosten
So reagieren Arbeitgeber auf die rückwirkende Erhöhung der Umzugskostenpauschalen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Das BMF hat zum Teil rückwirkend neue Umzugskostenpauschalen für Inlandsumzüge veröffentlicht. LGP erläutert, wie Arbeitgeber auf die rückwirkende Anhebung reagieren, wenn sie Pauschalen schon gezahlt haben. |
Neue Inlandsumzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022
Die neuen Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Umzügen gelten rückwirkend für Inlandsumzüge ab dem 01.04.2021 sowie ab dem 01.04.2022. Die Zahlen sehen wie folgt aus (BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718):
Umzug bis 01.06.2020 | Neu: Umzugab 01.04.2021 | Neu: Umzug ab 01.04.2022 | |
Höchstbetrag für umzugsbedingten Zusatzunterricht der Kinder | 1.146 Euro | 1.160 Euro | 1.181 Euro |
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen | |||
| 1.433 2) Euro | 1.450 2) Euro | 1.476 2) Euro |
| 860 Euro | 870 Euro | 886 Euro |
| 573 Euro | 580 Euro | 590 Euro |
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet | |||
| 172 Euro | 174 Euro | 177 Euro |
1) z. B. Kinder; 2) Für den Arbeitnehmer (= Berechtigter) gilt nun die gleiche Pauschale wie für Ledige; der Ehegatte erhält die Pauschale für sonstige mitumziehende Personen. In der Übersicht wurden die Beträge addiert. |
Reaktion des Arbeitgebers auf rückwirkende Erhöhung der Beträge
Hat der Arbeitgeber die Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge erstattet, kann er die Erhöhungsbeträge steuerfrei nachzahlen. Hat der Arbeitgeber höhere Pauschalen als die steuerlichen Pauschbeträge erstattet, kann er die rückwirkende Erhöhung der Pauschbeträge in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigen.
Wichtig | Die beiden Möglichkeiten lassen sich aber nur umsetzen, wenn der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung noch nicht übermittelt hat. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich oder sieht der Arbeitgeber aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge von einer Rückrechnung ab, bleibt dem Arbeitnehmer der Ansatz über die Einkommensteuerveranlagung 2021. Der Arbeitnehmer kann dann den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn um den zu viel versteuerten Teil des Pauschbetrags herabsetzen.
Weiterführender Hinweis