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Online-Weiterbildung: Wann ist sie nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei?
| Die OFD Frankfurt a. M. hat sich dazu geäußert, wie es lohnsteuerlich zu werten ist, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenlos Zugang zu Online-Weiterbildungen gewähren. |
Es gilt Folgendes: Die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen stellen Arbeitslohn i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. Diese sind nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können. Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich. Es können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote sein (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 25.02.2021, Az. S 2342 A ‒ 89 ‒ St 210).