· Fachbeitrag · Werbungskosten
Umzugskostenpauschalen zum 1. Januar 2012 erhöht
| Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten als pauschale Werbungskosten abziehen. Diese Pauschalen hat das BMF zum 1. Januar 2012 geringfügig erhöht. |
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Datum des Umzugs | Ledige | Verheiratete | Weitere Personen | Umzugsbedingte Unterrichtskosten |
1.1.2011 bis 31.7.2011 | 640 Euro | 1.279 Euro | 282 Euro | 1.612 Euro |
1.8.2011 bis 31.12.2011 | 641 Euro | 1.283 Euro | 283 Euro | 1.617 Euro |
ab 1. Januar 2012 | 657 Euro | 1.314 Euro | 289 Euro | 1.657 Euro |
Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht (BMF, Schreiben vom 23.2.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 120641).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 32153040