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SEPA-Umstellungsfrist bis 1. August 2014 verlängert
| Das EU-Parlament hat zugestimmt, den Übergangszeitraum für die SEPA-Umstellung bis zum 1. August zu verlängern. Für die SEPA-Firmenlastschrift gilt die Verlängerung allerdings nicht. |
Grund für die Fristverlängerung ist eine Reduzierung des Risikos von Zahlungsunterbrechungen, weil die SEPA-Umstellung noch nicht in allen Unternehmen bis zum ursprünglichen Fristablauf 1. Februar 2014 abgeschlossen war. Nun sind noch bis 1. August 2014 Überweisungen und Lastschriften ohne die 22-stellige IBAN-Nummer möglich.
PRAXISHINWEIS | Von der Fristverlängerung ausgenommen ist das Abbuchungsauftragsverfahren, das für Zahlungen zwischen Unternehmen erforderlich ist. Sofern noch nicht geschehen, muss hier umgehend auf die neue SEPA-Firmenlastschrift umgestellt werden. |