05.03.2013 · Fachbeitrag · Zuwendung Dritter
Zahlung als Anerkennung für geleistete Arbeit lohnsteuerpflichtig
| Bei Zahlungen, die der vormalige Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung seiner Anteile als „außerordentliche Anerkennung der geleisteten Arbeit” an die bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmer leistet, handelt es sich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht um freigebige Zuwendungen. Zu diesem Schluss ist das FG Berlin-Brandenburg gelangt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig